Aufgrund der besonderen Bedeutung dieser persönlichen Gewissens-entscheidung ist diese Mitteilung bewusst ausführlicher gehalten.
Nach einer langen und intensiven Diskussion über die Frage nach neuen Regelungen zur Sterbebegleitung haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages am heutigen Freitag über vier verschiedene Anträge abgestimmt. Bundestagsabgeordneter Franz-Josef Holzenkamp hat in den letzten Monaten viele Gespräche und Diskussionen in seiner Heimat und in Berlin im Vorfeld dieser Entscheidung geführt und erklärt:
„Wir werden immer älter. Das ist eine tolle Entwicklung. Und das haben wir neben einer gesunden Lebensweise auch dem medizinischen Fortschritt zu verdanken. Jedoch nimmt die Angst vor der letzten Phase des Lebens immer weiter zu: Schmerzen, unerträgliches Leiden und Kontrollverlust. Viele Menschen wünschen sich ein Sterben in Würde und machen sich Sorgen, ob ihrem Wunsch auch entsprochen wird.
Bereits in den letzten Jahren haben wir uns des Öfteren mit der Frage eines würdigen Sterbens befasst. So hat zum Beispiel 1996 der Bundesgerichtshof in einem Urteil die Zulässigkeit der indirekten Sterbehilfe festgehalten. Seitdem kann, das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt, eine schmerzlindernde Behandlung, die einen verfrühten Tod zur Folge hat, angewandt werden. Und seit 2010 ist das Sterben durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen erlaubt, wenn sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (Patientenverfügung), die sogenannte passive Sterbehilfe.
In den letzten Monaten haben wir Parlamentarier uns intensiv mit der sehr emotionalen und ethischen Frage auseinandergesetzt, wie wir zukünftig in Deutschland mit Alter, Krankheit und Tod umgehen wollen. Es geht dabei um den Umgang von Menschenwürde, Lebensschutz und dem Recht auf Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase. Wir haben Diskussionen mit externen Fachleuten, wie Ethikern, Ärzten, Juristen und Kirchenvertretern, geführt. Daraus sind insgesamt vier fraktions-übergreifende Gruppenanträge mit verschiedenen Regelungen zur Sterbebegleitung entstanden.
Ich möchte nicht, dass die heute geltenden Regeln verändert werden. Bereits seit dem 19. Jahrhundert ist die Selbsttötung nicht strafbar, demzufolge kann auch ihre Beihilfe nur straffrei sein. Die Abgrenzung von strafbarer Tötung auf Verlangen, aktive Sterbehilfe, und straffreier Beihilfe zum Suizid hat sich in Deutschland bewährt. Eine aktive Sterbehilfe lehne ich ab.
Seit einigen Jahren sind in Deutschland Organisationen und Einzelpersonen aktiv, die Menschen über Sterbebeihilfe beraten und diese zudem auch vermitteln. Ich habe die Befürchtung, dass sich das zu einer Verselbständigung von geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe entwickelt könnte. Es wäre ein falsches Signal, wenn wir solche Angebote weiterhin zulassen oder gar versuchen staatlich regulieren. Gleiches gilt für die Öffnung der ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten. Menschen könnten unter Druck gesetzt werden, ihr Leben mit fremder Hilfe frühzeitig zu beenden. Eine Erweiterung der bestehenden Regelungen kann ich nicht verantworten.
Deshalb unterstütze ich den Gesetzentwurf um die Abgeordneten Brand/Griese. Dieser spricht sich nicht nur gegen jede Art der geschäftsmäßigen Sterbebeihilfe aus, sondern erhält den bereits heute geltenden ärztlichen Freiraum, ohne zusätzliche Rechte oder neue Straftatbestände zu schaffen. Und er gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen, ohne den bestehenden Lebensschutz zu lockern. Dieser Vorschlag wird außerdem von einem breiten Teil der Gesellschaft, und der Ärzteschaft, unterstützt.
Jeder wünscht sich, seinen Angehörigen und anderen nahe stehenden Personen, ein menschenwürdiges Sterben. Menschen brauchen auf ihrem letzten Weg Zuwendung, Begleitung und eine adäquate medizinische Versorgung. Deshalb hat der Deutsche Bundestag darüber hinaus am Donnerstag eine Reform der Palliativ- und Hospizversorgung auf den Weg gebracht, um die Begleitung von Sterbenden zu Hause, in Hospizen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Wir brauchen nach meiner Auffassung keine Professionalisierung eines Geschäftsmodells "Sterbehilfevereine" sondern eine klare Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht und die Würde von sterbenskranken Menschen schützt.“